1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäss gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2 Leistung
2.1 Bei Bestellung von SSL Zertifikaten bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.2 SSLBEE ist für zeitgerechte Ausstellung von SSL Zertifikaten verantwortlich. Bei SSL Zertifikaten handelt es sich um eine digitale Software, welche für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Zu beachten ist, dass SSLBEE keine Hilfeleistung im Bereich der Installation und Erstellung der CSR Files anbietet. Erste Hinweise können Sie aus unserer Knowledge Base holen oder Sie kontaktieren Ihren Hostingpartner oder Ihren IT-Spezialisten und bitten ihn um Unterstützung.

3 Preise, Steuern und Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, sind wir in der EU nicht Umsatzsteuer-Pflichtig.
3.2 Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.

4 Liefertermin
4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2 Der prognostizierte Ausstellungszeitpunkt ist abhängig von der Validierung die der Auftraggeber durchführen muss.

5 Zahlung
5.1 Die Zahlung ist ausschliesslich per Kreditkarte & PayPal möglich.

6 Urheberrecht und Nutzung
6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
6.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

7 Rücktrittsrecht
7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Es kann sein, dass die austellende CA eine Brand-Validation durchführt – dadurch kann sich die Ausstellung des Zertifikates anstelle den prognostizierten 5 Minuten auf bis zu 2 Arbeitstagen verlängern.
7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Kaufpreises zu verrechnen.

8 Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen.
8.2 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10 Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

11 Sonstiges
15.1 Der Auftraggeber kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Einwilligung vom Auftragnehmer übertragen. Gegen Ansprüche vom Auftragnehmer kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist.
15.2 Die Parteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

12 Schlussbestimmung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Es gilt das Schweizer Recht.

Hergiswil, Juli 2018
Secorio AG

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